Der Anhänger bleibt in seiner bestehenden Zulassung. Die Kühlbox stellt keinen festen Fahrzeugaufbau dar, und eine zusätzliche Eintragung ist in der Regel nicht erforderlich.
Die Nutzung erfolgt in der Verantwortung des Betreibers gemäß StVZO.
Typische Einsätze: Gastronomie und Catering, Events und Veranstaltungen, Vereine, Lebensmittel- und Getränkehandel, Wild- und Fleischtransport.